Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diese Webseite barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://fishandships.dsm.museum erreichbaren Webseite des Deutschen Schifffahrtsmuseum.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.10.2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Titel-Überschriften
- Beschreibung: Geringer Kontrast der Seiten-Überschrift gegenüber dem Hintergrundbild
- Maßnahmen: Text mit Hintergrund-Farbe versehen oder ohne Titel-Bild im Hintergrund. Dies benötigt eine Anpassung des Designs-Richtlinie des DSM.
- Barrierefreie Alternative: Wenn die Maus über die Überschrift bewegt wird, wird der Hintergrund eingefärbt: Dadurch wird ein hoher Kontrast erzeugt
Bilder ohne Alternativ-Text
- Beschreibung: Einige Bilder haben keinen direkt zugeordneten oder Alternativ-Text
- Maßnahmen: Beschreibungs-Text direkt den Bildern zuordnen. Es ist noch nicht entschieden, ob dies umgesetzt wird, da das Forschungsprojekt zu dieser Webseite bereits abgeschlossen ist.
- Barrierefreie Alternative: In den meisten Fällen folgt den Bildern eine getrennte Bildbeschreibung direkt nach dem Bild. Bei anderen Bildern werden diese im beiliegenden Fließtext beschrieben.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
Texte in leichter Sprache
- Beschreibung: Inhalte nicht in leichter Sprache vorhanden
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Bei dieser Seite handelt es sich um wissenschaftliche Texte. Diese können nur schwer in leichter Sprache umgesetzt werden. Das DSM verfügt aktuell über kein Personal, dass diese Leistung durchführen kann. Ob eine Behebung stattfindet ist noch nicht entschieden.
- Barrierefreie Alternative: Keine
Keine nachgewiesen barrierefreie PDFs
- Beschreibung: Auf der Webseite eingebundene PDF-Dateien wurden nicht auf Barrierefreiheit geprüft
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: PDF-Dateien können nur unter hohem Aufwand nachträglich barrierefrei gemacht werden.
- Barrierefreie Alternative: Die meisten PDF-Dateien sind bereits barrierearm.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 18.10.2022 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.